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Christian Leeck
Der Kampf der Bibelforscherkinder


Die rassenideologische Indoktrination, die Hitler mit seiner Regierung ab dem Jahr 1933 verfolgte, sollte primär auf die junge Generation ausgerichtet werden, da sie den Fortbestand des Nationalsozialismus garantieren sollte. Das Schicksal, das die ganze Jugend aufgrund der nationalsozialistischen Bildungspolitik erleiden musste, wird von niemand anderem als von Hitler selbst am besten beschrieben, wenn er sagt: "Die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit muss ihre Krönung darin finden, dass sie den Rassensinn und das Rassengefühl instinkt- und verstandesmäßig in Herz und Hirn der ihr anvertrauten Jugend hineinbrennt...".(1) Zwar benutzt Hitler in seiner Formulierung den Verstandesbegriff und behauptet, dass seine Ideologie "verstandesmäßig in Herz und Hirn" der Jugend übertragen werden sollte, doch wird an seiner weiteren Wortwahl, so etwa an dem Begriff "hineinbrennt", deutlich, daß totalitäre Maßnahmen vorgesehen waren, die darauf abzielen sollten, instinktive und affektive Bedürfnisse der Schüler zu stimulieren und ihnen durch patriotische Zeremonien ein "Rassengefühl", oft auch mit dem schönfärbenden Ausdruck "gesundes Volksempfinden" bezeichnet, aufzuzwingen. Man wollte bei den Kindern ein Überlegenheitsgefühl gegenüber jüdischen oder sogenannten "volksfremden" Mitschülern erwecken, das zu einer dauerhaften Veränderung des Denkens und Verhaltens führen sollte. Dies hatte schwerwiegende Folgen für den Schulalltag. Neben der Umstrukturierung des Lehrplans erfolgten weitere ideologische bzw. politische Änderungen, die auf subtile Weise darauf abzielten, die heranwachsende Jugend vollständig im Sinne des nationalsozialistischen Gedankengutes zu vereinnahmen. Tragendes Prinzip des Schulalltags wurde der sogenannte "Gemeinschaftsgedanke", dem die Selbstverleugnung zugunsten eines Kollektivs zugrunde lagen.(2) Rituale, wie z. B. Fahnenappelle, Lieder, gemeinsame Gedichtsrezitationen, Gelöbnis, Gruß und Aufmärsche, spielten dabei eine besondere Rolle. Darüber hinaus wurden Straßen- und Haussammlungen für das Winterhilfswerk sowie der Gemeinschaftsempfang der Reden Hitlers zu Pflichtveranstaltungen. Durch diese alltäglichen Verpflichtungen sollte den Kindern jegliche Möglichkeit genommen werden, aus dem "Volksganzen" auszutreten und eine mögliche kritische Haltung gegenüber dem Führer und der NS-Ideologie zu beziehen. Das Ziel der Nationalsozialisten, im Bildungsbereich eine völlige Uniformität zu erreichen und zu diesem Zweck jeden Deviationsversuch schwerstens zu bestrafen, zeugt von ihrem totalitären Machtanspruch.

Für Bibelforscherkinder kam es aufgrund dieser Ideologisierung und Ritualisierung des Schulalltages zu schwerwiegenden Konfliktsituationen. Weil die Schule auch von ihnen ein offenes Bekenntnis zum NS-Staat forderte, standen sie im Konflikt zwischen Konformität und Nonkonformität. Es ging hauptsächlich um die Frage, inwieweit das biblische Gebot im Widerspruch zu den Forderungen der Schule stand. Dr. Detlef Garbe, der als erster Historiker das Schicksal der Bibelforscherkinder systematisch aufarbeitete, beschreibt deren Reaktion auf diese Herausforderung wie folgt: "Für viele der älteren Schülerinnen und Schüler bedurfte es zur Entscheidung, wie sie sich angesichts dieser Herausforderung verhalten sollten, keiner unmittelbaren Einwirkung aus dem Elternhaus. Mit der Belehrung über die Treue zum biblischen Gesetz als Voraussetzung für die Heilszuversicht und der Warnung vor dem Götzendienst groß geworden, empfanden sie die zum Teil religiös verbrämten nationalsozialistischen Konformitätsrituale für sich selbst als Gotteslästerung, als Abfall von Gott. [...] Die jüngeren Kinder verstanden den Konflikt wohl kaum, aber sie verspürten ihn sehr deutlich. Sie gerieten zwischen die Autoritäten von Schule und Elternhaus. Die Vorhaltungen und die Schläge der Lehrer einerseits und die Fürsorge und der Schutz des Elternhauses andererseits führten sie dann aber doch sehr bald gefühlsmäßig zu einem ähnlichen Verhalten, wie es ihre älteren Geschwister zeigten."(3) Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die meisten Kinder von Zeugen Jehovas selbst noch nicht getauft, also noch keine offiziellen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft waren. Es kam durchaus vor, dass Jugendliche, die kein Interesse für die von ihren Eltern vertretene Lehre zeigten, kein Grund sahen, um den "Deutschen Gruß" oder andere patriotische Handlungen zu vermeiden. Doch sperrten sich nahezu alle im Glauben der Zeugen Jehovas erzogenen Kinder gegen die nationalsozialistischen Einwirkungsversuche in der Schule.

In der Regel gewannen die Kinder, angeregt durch Vorbilder aus biblischen Geschichten, den Mut, sich den Nötigungen zu widersetzen. Paul-Gerhard Kusserow, der mit seinen zehn Geschwistern im westfälischen Bad Lippspringe aufwuchs und als kleiner Junge die Zeit des Nationalsozialismus erlebte, erinnert sich beispielsweise an eine im Bibelbuch "Daniel" niedergeschriebene Geschichte: "Der König Nebukadnezar von Babylon ließ ein großes Standbild aus Gold bauen, und alle waren genötigt, sich vor dem Standbild niederzubeugen, es anzubeten, wenn verschiedene Musikinstrumente ertönten. Nun waren da auch drei treue Hebräer, Anbeter Gottes Jehovas. Sie haben sich geweigert. Sie haben sogar dem König Nebukadnezar gesagt, dass sie sich nicht niederbeugen würden." Der König geriet in Zorn und ließ die drei Hebräer in einen Feuerofen werfen. Dort wurden sie jedoch von den Engeln Jehovas beschützt und später unversehrt aus dem Feuerofen geholt. Paul-Gerhard Kusserow betont, dass solche Erzählungen aus der Bibel ihn und seine Geschwister davon überzeugten, "dass es richtig ist, so etwas zu verweigern, was dem Götzendienst gleicht."(4)

Die Kinder von Zeugen Jehovas vermieden zunächst die demonstrative Ablehnung von NS-Ritualen. Soweit es irgendwie möglich war versuchten sie, den Konflikten aus dem Weg zu gehen. Der 1922 geborene Bruno Knöller erinnert sich beispielsweise: "Ich bin dann in der Schule beim Fahnengruß aufgefallen. Die Fahne wurde aufgezogen, das war ja eine heilige Zeremonie, die Schüler mussten antreten, und es musste die Hand erhoben werden zum Flaggengruß beim Singen der Nationalhymne und des Horst-Wessel-Liedes. Mir war es immer wieder gelungen, diese Zeremonie zu umgehen. Ich habe mich verdrückt, bin solange in die Toilette gegangen, aber irgendwie ist das beobachtet worden. Dann hat mich ein Lehrer gezwungen, mit hinauszugehen, und dann bin ich aufgefallen. Es gab eine Lehrerkonferenz, ich wurde vorgeladen und gefragt, warum ich den Flaggengruß verweigere."(5) Die Tatsache, dass Bruno Knöller von seinen Eltern gut vorbereitet wurde, geht aus den folgenden Worten hervor, die gleichzeitig auch eine Begründung für seine Verweigerungshaltung liefern: "Wir können sie nicht grüßen, das ist für uns biblisch gesehen ein Akt der Verehrung einem toten Tuch gegenüber, also Götzendienst. [...] Das gehört einfach mit dazu, wenn Gott für uns unser Herrscher sein soll, dann können wir uns nicht vor den Symbolen der Nationalsozialisten niederbücken. Aber auch da hat unser Vater immer zur Vorsicht gemahnt. Wenn wir aus dem Weg gehen können, sollen wir dem auch aus dem Weg gehen. Das haben wir auch so gehalten. Aber in der Schule konnte man dem dann ja nicht mehr aus dem Weg gehen."(6)

Kinder von Zeugen Jehovas waren einem enormen psychischen Druck und wüsten Drohungen ausgesetzt, da die meisten Lehrer und Schulräte kein Erbarmen und keine Nachsicht für einen andersartigen Ethos kannten. Die folgenden Berichte mögen in dieser Hinsicht stellvertretend für die vielen anderer mutiger Bibelforscherkinder stehen: Helmut Knöller, dessen Eltern sich seit dem Jahre 1933 zu den Zeugen Jehovas bekannten, besuchte eine Handelsschule in Stuttgart. Er erzählt: "Wenn der Lehrer das Schulzimmer betrat, war es für die Schüler Vorschrift, aufzustehen, laut mit ,Heil Hitler’ zu grüßen und die rechte Hand vorzustrecken. Dies machte ich nicht mit. Natürlich schaute der Lehrer nur auf mich, und dann gab es oft Szenen wie diese: ,Knöller, kommen Sie mal raus! Warum grüßen Sie nicht mit Heil Hitler?’ - ,Das ist gegen mein gewissen, Herr Lehrer.’ - ,Was, Sie Schwein, Sie! Gehen Sie bloß weiter weg von mir, Sie stinken ja. Noch weiter! Pfui, so ein Volksverräter.’"(7) Der im Jahr 1922 geborene Karl-Heinz Zietlow erinnert sich an seine Schulzeit in Hamburg: "Ich kam 1929 in die Volksschule. Es lief alles ganz normal, bis das ,Tausendjährige Reich’ ausgerufen wurde und der Gruß in der Schule nicht mehr ,Guten Morgen’, sondern ,Heil Hitler’ lautete. Ich war vom Vater so geprägt worden, daß ich in der Schule nicht den Arm hob und auch nicht mit ,Heil Hitler’ grüßte. [...] Wenn mein Klassenlehrer Aufsicht hatte und ich ging an ihm vorbei und sagte ,guten Morgen’, wurde ich von ihm zurückgeschickt. Dann musste ich nochmals an ihm vorbeigehen, denn er wollte wissen, was ich nun sagen würde. Wenn ich das zweite Mal ,guten Morgen’ sagte, dann brüllte er mich an. Manchmal passierte es, dass ich von ihm an den Kopf geschlagen wurde."(8) Vor den Wahlen sahen die einschüchternden Drohungen der Lehrer oftmals wie folgt aus: "Wer mit nein wählt [...], ist ein Volksverräter, dem wird´s übel ergehen, und wer es gar wagen sollte, von der Wahl fernzubleiben, der müsste ausgewiesen werden." Solche Drohungen beinhalteten meistens auch angsterregende Gerüchte: "Es werden Züge zusammengestellt, um die Nichtwähler und Neinwähler nach Sibirien zu schaffen. Wir haben schon Galgen aufgerichtet, dort kommen die alle dran. Wir werden die schon herausbekommen, die ein Nein geschrieben haben."(9)

Häufig blieb es nicht bei solchen Wutausbrüchen der Lehrer. In den Akten findet man dann Bemerkungen wie: "Die Kinder [...] haben trotz mehrfacher Warnung und Bestrafung durch den Schulleiter den Deutschen Gruß und das Singen der Nationallieder verweigert."(10) Hinter solchen "Bestrafungen" verbargen sich oft schwere körperliche Misshandlungen, die zumeist von besonders nationalsozialistisch überzeugten Lehrern ausgingen. Weil sie keine Uniformität in der Klasse erreichen konnten, schütteten sie ihren Zorn auf diejenigen aus, die ihr Ziel zunichte machten. Dies bedeutete nicht in wenigen Fällen Schläge und Prügel für die Bibelforscherkinder.(11) Horst Henschel berichtet beispielsweise, dass er bei seiner täglichen Grußverweigerung Schläge von seinen Lehrern bekam. Manchmal geschah es, dass er "vielleicht wegen der körperlichen Strafe, vielleicht auch aus Furcht ,Heil Hitler!’ sagte." Doch er hat im Elternhaus immer die nötige Unterstützung erhalten, so dass er "Mut fassen und beim nächsten Mal den Angriffen des Feindes standhalten" konnte.(12) Auch die Kusserow-Kinder ernteten den Zorn ihres Lehrers und wurden trotz ihres sehr jungen Alters wegen ihres Nonkonformismus "grün und blau geschlagen".(13)

In anderen Fällen stachelten Lehrer die Mitschüler auf und gaben ihnen die Anordnung, die Bibelforscherkinder für ihre Haltung zu "bestrafen". Frau Elise Kühnle erinnert sich beispielsweise, was ihrer Schwester auf Geheiß des Lehrers widerfuhr: "Da ist die ganze Klasse auf sie losgegangen. Sie haben sie umringt und auf sie losgeschlagen. Die Lehrer haben gemeint, das wäre ja noch schöner. Die ganze Schule ist bereit, ,Heil Hitler’ zu sagen, nur die beiden Kinder nicht. Das darf es nicht geben!"(14) Als der zehnjährige Günter Strenge sich weigerte, ein patriotisches Gedicht aufzusagen, wurde er auf Befehl des Lehrers von zwei Klassenkameraden wie ein Gefangener abgeführt und zum Schuldirektor gebracht. Nach dem Bericht seiner Mutter habe der Rektor ihm dann gedroht, seine Finger so lange zu schlagen, "bis sie blau angeschwollen" wären. Außerdem habe er den Jungen gefragt, ob dieser später auch den Militärdienst verweigern würde. Weil er dies bejahte, habe der Schulleiter den Klassenlehrer aufgefordert, den Jungen "wie üblich" zu züchtigen. Entlassen wurde der Knabe mit der Bemerkung des Rektors, dass man ihn in eine Erziehungsanstalt einliefern wolle und dass er seinen Vater nie wieder sehen werde. Tatsächlich wurde er wenige Tage später von Gestapobeamten abgeholt und einer Pflegefamilie übergeben. Seine fünfzehnjährige Schwester wurde in ein Arbeitslager geschickt.(15)

Die Erfahrung, aus der Klassengemeinschaft verstoßen oder als Außenseiter betrachtet zu werden, schmerzte oftmals mehr als die Schläge der Lehrer. Der zwölfjährige Willi Seitz fasste seine täglichen Erlebnisse mit folgenden Worten zusammen: "Was ich bis jetzt [...] alles durchgemacht habe, kann ich gar nicht schreiben. In der Schule wurde ich von meinen Mitschülern geschlagen, bei Ausflügen, sofern ich dabei war, musste ich allein gehen, durfte auch mit anderen Schulkameraden, soweit sie noch für mich waren, nicht sprechen. Mit anderen Worten: Ich wurde gehasst und verspottet gleich einem räudigen Hunde."(16)

Aufgrund dieser Umstände wurde für alle Bibelforscherkinder der Schulalltag zu einer grauenvollen Erfahrung, einer sich täglich wiederholenden Erniedrigung, die zu einer erheblichen seelischen Belastung führte. Magdalena Kusserow erinnert sich: "Jeden Tag gingen wir, die Jüngsten der Familie, mit Herzklopfen in die Schule. Die Lehrer verlangten von uns, die Fahne zu grüßen, Nazilieder zu singen und mit erhobenem Arm ,Heil Hitler’ zu sagen. Weil wir uns weigerten, wurden wir zum Gegenstand des Gespötts."(17) Im Unterschied zu ihren jüdischen Mitschülern hätten sich die Bibelforscherkinder durch eigenes Handeln in die Klassengemeinschaft integrieren und so ihre prekäre Lage ändern können. Da ein solcher Kompromiss aber ein weltliches Bekenntnis zum NS-Staat und seiner Ideologie bedeutet hätte, zogen die Bibelforscherkinder aufgrund ihrer christlichen Überzeugung es vor, trotz der alltäglichen Zwänge und Anpassungsmöglichkeiten ihrem Glauben die Treue zu bewahren und als "Volksschädlinge" und "Volksverräter" verschmäht zu werden.


Schulverweise und Kenntnisnahme durch die Gestapo

Das nonkonforme Verhalten der Bibelforscherkinder brachte auch auf administrativer Ebene Folgen mit sich. Bereits im Jahre 1933 kam es zu zahlreichen Schulverweisen. So z. B. im Fall eines 14jährigen Jungen aus Hamburg-Eilbek, der sich "weigerte, den durch die Schulverwaltung geforderten Hitlergruß anzuwenden" und im September des Jahres die Schule verlassen mußte.(18) In der Regel erfolgte die Wiederaufnahme an einer anderen Schule nur nach Ableisten des "Deutschen Grußes", welcher zur Voraussetzung für den Schulaufenthalt gemacht wurde. Ein Erlas des Reichserziehungsministeriums aus dem Jahr 1935 verfügte über die "Schülerauslese an den Höheren Schulen": "Schüler, die durch ihr Verhalten in und außer der Schule die Volksgemeinschaft oder den Staat wiederholt schädigen, sind von der Schule zu verweisen."(19) Ein solcher Verweis bedeutete in der Regel das Ende der schulischen Laufbahn. Dies wiederum konnte zur Folge haben, dass den Betroffenen eine berufliche Ausbildung untersagt wurde. Helmut Knöller wurde zum Beispiel im Jahr 1934 von der Handelsschule verwiesen. Der Schuldirektor ließ später über die "Deutsche Arbeitsfront" in seinem Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob der Junge dort "Grußbereitschaft" vorweise. Dies hatte seine sofortige Entlassung zur Folge. Sein Vater klagte mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes beim Amtsgericht, doch stellt Helmuts Bruder Bruno Knöller fest, dass diese Bemühungen alle erfolglos waren: "Es wurde ihm abgesprochen, in Deutschland überhaupt noch eine Lehr- oder Arbeitsstelle zu bekommen. Er habe sich durch sein Verhalten der Volksgemeinschaft selbst entzogen, so wurde das Urteil begründet."(20) Ähnlich erging es vielen anderen jungen Zeugen Jehovas. Wie ihre jüdischen Mitschülerinnen und -schüler wurden sie aus der Klassengemeinschaft verstoßen und wurde ihnen im Falle einer Verweigerungshaltung jegliches Recht auf Bildung und Arbeit versagt. Sie hätten dieses Schicksal jedoch durch ihr eigenes Handel ändern können.

Sehr früh wurde auch der Gestapo-Apparat auf die Grußverweigerungen in den Schulen aufmerksam. Das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin teilte am 8. August 1934 mit, dass sich die Fälle, in denen die verbotenen ,Internationalen Bibelforscher’ auffielen, ständig vermehrten. Sie hätten es insbesondere verstanden, "auch auf die Schuljugend Einfluss zu gewinnen." Es wird ein Fall erwähnt, "wo ein 13jähriger Schüler das Singen des Horst-Wessel-Liedes und den deutschen Gruß mit der Begründung verweigert hat, er sei als Bibelforscher international und kenne nur einen Führer ,Jehova’." Die Staatspolizeistellen wurden aufgefordert, Bericht zu erstatten, ob in ihren Bezirken Fälle "staatsfeindlichen Verhaltens oder sittlicher und staatspolitischer Gefährdung der Jugend seitens der Anhänger der ,Internationalen Bibelforscher-Vereinigung’ bekannt geworden sind".(21) Während dieses Rundschreiben von der Annahme auszugehen scheint, die Bibelforscher beabsichtigten mit einer gezielten Kampagne "Einfluss" auf die "Schuljugend" zu gewinnen, wurde den zuständigen Gestapo-Beamten im Verlauf der Zeit immer klarer, dass die Grußverweigerungen der Bibelforscherkinder in dem familiären Umfeld ihren Ursprung hatten. Aufgrund der "nach fundamentalistischer Bibelauslegung" erfolgten Belehrung, welche sie bereits in sehr jungem Alter im Elternhaus erhielten, galten die Bibelforscherkinder "als religiös und gesellschaftlich vollwertige Mitglieder ihrer Sekte".(22) Die Gestapo erkannte, dass die Konflikte durch die unterschiedlichen Ansprüche von Schule und Elternhaus hervorgerufen wurden. Hierzu heißt es in einer Gestapo-Denkschrift im Dezember 1936: "Auch die Kinder versuchen die Bibelforscher mit ihren Irrlehren zu verseuchen. Immer wieder kommt es vor, dass Kinder in der Schule den Deutschen Gruß verweigern [...] In welche Gewissenskonflikte diese Kinder geraten, die in der Schule im Sinne des Nationalsozialismus erzogen werden und zu Hause nur die internationalen projüdischen Parolen der Eltern hören, bedarf keiner weiteren Ausführung."(23)


Sorgerechtsentziehungen und Druck durch die Gestapo

Etwa zur selben Zeit, in der die Gestapo auf diese Konflikte aufmerksam wurde, war seitens der Behörden eine Entwicklung in Gang gesetzt worden, die darauf abzielte, den Zeugen Jehovas ihre Kinder zu entziehen, um sie vor der "bibelforscherischen Irrlehre" zu schützen und für die "Volksgemeinschaft" wiederzugewinnen. Man wusste, dass die Kinder der Zeugen Jehovas von frühester Kindheit im christlichen Glauben erzogen wurden und die Gewähr für das Weiterbestehen der Religionsgemeinschaft boten. Um dies zu verhindern, griff man zu staatlichen Zwangsmaßnahmen. Diese "fürsorgerische Mittel" sollten immer dann eingesetzt werden, wenn Kinder "infolge Beeinflussung durch das Elternhaus sich zu einer staatsverneinenden Anschauung bekennen und allen Versuchen, sie zu anderer Einstellung zu bringen, passiven Widerstand entgegensetzen."(24)

Bei ihrem gerichtlichen Vorgehen gegen die Zeugen Jehovas stellten die Schul- und Jugendämter Antrag auf Entzug des Sorgerechts und Anordnung einer Amtsvormundschaft. Nach den gesetzlichen Bestimmungen konnte den Eltern das Sorgerecht bei "Gefährdung des Kindeswohls" aberkannt werden.(25) Dass es sich bei der Erziehung der Zeugen Jehovas um eine "Gefährdung des Kindeswohls" und eine "geistige und sittliche Verwahrlosung" handelte, so der damalige Sprachgebrauch, schien den zuständigen Beamten, die das Bürgerliche Gesetzbuch gemäß ihren nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen auslegten, mehr als selbstverständlich.(26)

Die ersten Gerichtsurteile, durch die in Bibelforscherfällen der Entzug des Personenfürsorgerechts angeordnet wurde, ergingen nach bisherigen Kenntnissen im Frühjahr 1936. Erwähnenswert ist an dieser Stelle ein Berufungsverfahren, das am 5. Juni 1936 vor dem Landgericht Hamburg stattfand, nachdem der Vater zweier Kinder Beschwerde gegen ein am 12. März 1936 ergangenes Urteil des dortigen Amtsgerichtes eingelegt hatte: Der Vertreter des Jugendamtes erwies sich während der Gerichtsverhandlung als die treibende Kraft und plädierte mit Nachdruck für eine Bestätigung des amtsgerichtlichen Urteils, nach dem die Sorgerechtsentziehung in diesem Fall statthaft sei. Als Begründung führte er die zwischenzeitlichen Erfahrungen an und erklärte, "dass auch im Waisenhaus alle Versuche, den Alfred zum Erweisen des deutschen Grußes zu veranlassen, vergeblich gewesen seien. Da die Einstellung der Kinder schon sehr tief eingewurzelt sei, müssten diese den Eltern unbedingt entzogen werden, um sie zu brauchbaren Mitgliedern der Volksgemeinschaft zu erziehen."(27)

Bei der Beschreibung der Beweggründe der Eltern stellte das landgerichtliche Urteil fest, dass der Vater bereits vor dem Amtsgericht behauptet habe, "er erziehe seine Kinder im Sinne der heiligen Schrift und er könne die Kinder nicht anhalten, den Deutschen Gruß zu erwidern, da das Heil nur von Gott, nicht aber von einem Menschen kommen könne." Als ihm gefragt wurde, ob er nicht "bereit sei, die Kinder im Sinne des heutigen Deutschlands zu erziehen, erklärte er, Jehova-Gott belehre seine Kinder."

Das Landgericht bestätigte in seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Weil die Eltern eine rein religiöse Weltanschauung hatten und es ablehnten, "die Kinder im Sinne des heutigen Staates" zu erziehen, befand man es für notwendig, ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen: "Das geistige Wohl der Kinder [sei] auf das schwerste gefährdet, denn durch abwegige Beeinflussung im Elternhaus werden sie seit Jahren in geistige Bahnen gelenkt, die ihnen das Leben in der Volksgemeinschaft des heutigen Staates fast unmöglich machen". Der Grund für die Sorgerechtsentziehung lag also keineswegs in dem vorgeschobenen "Wohl der Kinder", vielmehr in dem nationalsozialistischem Interesse einer Eingliederung der gesamten Bevölkerung "in die Ideenwelt des völkischen Staates". Die "Hanseatische Rechts- und Gerichts-Zeitschrift" fasste den Urteilstenor in den folgenden Satz: "Den Eltern ist das Sorgerecht zu entziehen, wenn sie ihre Kinder durch Erziehung zu frömmelndem Fanatismus den Ideen des nationalsozialistischen Staates bewusst entfremden."(28) Über die Frage, ob die Haltung der Bibelforscherkinder tatsächlich "frömmelnder Fanatismus" war, bestand bei den staatlichen Behörden überhaupt kein Zweifel.

In anderen Fällen bemühten sich Elternteile, die nicht der Glaubensgemeinschaft angehörten, um einen Entzug des Sorgerechts für das Elternteil, das sich zu den Zeugen Jehovas bekannte. So beantragte Anfang Februar 1936 ein Mann beim Vormundschaftsgericht in Hamburg, seiner früheren Ehefrau das ihr 1931 zugesprochene Sorgerecht wieder abzuerkennen, da sie die Kinder nicht dem nationalsozialistischen Geist entsprechend erziehen würde. Zwar befand das Jugendamt zunächst, dass "die Mutter im übrigen charakterlich und sittlich eine einwandfreie Frau ist, die gut für ihre beiden Kinder sorgt und in einem besonders innigen Verhältnis zu ihnen steht", doch nach einer halbjährigen "Bewährungsfrist", in der die Mutter fortwährend vom Jugendamt kontrolliert wurde, ordnete das Gericht die Schutzaufsicht über die Kinder an, da die Zeugin Jehovas sich weigerte, ihre beiden zehn- und elfjährigen Söhne zum Jungvolk zu geben. Ein weiteres halbes Jahr später erfolgte die Anordnung der Sorgerechtsentziehung. Weil die Mutter "vollkommen in den Ideen der ,Zeugen Jehovas’ befangen" sei und die "Eingliederung der Kinder in die HJ" hartnäckig ablehne, war es "im Interesse der Kinder geboten [...], dass die Mutter das Sorgerecht für die Kinder nicht mehr ausübt".(29) Die beiden zehn- und elfjährigen Jungen wurden verschiedenen Bauernfamilien zugeteilt. Gegen Kriegsende wurden sie Soldaten und kamen anschließend in Kriegsgefangenschaft. Die Trennung von ihrer Mutter dauerte insgesamt fast zehn Jahre.

Allzu oft gerieten die Richter in argumentative Unsicherheit. Sie befassten sich mit Familienverhältnissen, die dem bürgerlichen Ideal einer geordneten Lebensführung entsprachen und sich daher nur schwer in Einklang mit der "Gefährdung des Kindeswohls" bringen ließen. Die meisten Gerichtsverhandlungen in Sorgerechtsfällen wurden somit zu Paradoxien. Während man bemüht war, das "fürsorgerische und rechtliche Instrumentarium" zum Wohle von "sittlich und geistig verwahrlosten" Bibelforscherkindern einzusetzen, konnte man keine gravierenderen oder negativeren Auswirkungen der Eltern auf das Geisteswohl ihrer Kinder finden, außer eine Verweigerung der üblichen Konformitätsrituale. Oft gelangten die Gerichte bei den Bewertungen des Verhaltens zu besonders positiven Urteilen. Dies ist beispielsweise an einem Gerichtsurteil aus der zweiten Hälfte des Jahres 1937 erkennbar. Zwar wurde von "religiösem Fanatismus" und "der abnormalen Veranlagung" gesprochen, doch andererseits fielen dem Gericht ausgesprochen positive Werte in dem Kind auf: "Abgesehen von dieser Verweigerung des Deutschen Grußes, wird ihre Führung in der Schule als tadellos bezeichnet; sie ist geistig über Durchschnitt entwickelt und steht mit ihren Leistungen an der Spitze der Klasse. Sie zeichnet sich durch Fleiß, Aufmerksamkeit und Strebsamkeit in der Schule aus. Sie besitzt reiche Phantasie und eine besondere Gabe für bildhaftes Gestalten. Auch die äußere Erscheinung des Kindes ist im höchsten Maße sympathisch. [...] Das Kind zeigt eben eine geistige Reife, die erheblich über dem Durchschnitt der Kinder dieses Alters steht."(30) Ohne Zweifel bestand zwischen der vorgeschobenen geistigen Vernachlässigung der Kinder, auf welche sich die Richter zur Begründung für das von ihnen erwartete Handeln beriefen mussten, und der tatsächlichen Geistesfassung eine große Diskrepanz, welche oftmals die Richter bei ihrer Urteilsverkündung in Verlegenheit brachte.

Nachdem im Jahr 1936 in Einzelfällen meist von den Jugendämtern eine Trennung der Kinder von ihren Eltern erwirkt worden war, strebte die Gestapo mit Beginn des Jahres 1937 eine reichsweite Lösung an. Mit dem Runderlass vom 21. Juni 1937 forderte das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin alle Staatspolizeistellen auf, "bei den zuständigen Amtsgerichten darauf hinzuwirken, dass denjenigen Anhängern der IBV, die durch ihre illegale Betätigung und durch ihr Bekenntnis zur Lehre der IBV das geistige Wohl ihrer Kinder gefährden, das Personenfürsorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen wird."(31) Mit diesem Hinwirken auf die Amtsgerichte versuchte die Gestapo Einfluss auf die Rechtsprechung in Bibelforscherangelegenheiten zu erhalten. Dieser Einwirkungsversuch der Gestapo auf die Zivilgerichte hatte verheerende Folgen. Nicht nur die Zahl der Sorgerechtsentziehungen stieg enorm an, sondern es wurde auch zu einem weiteren Zwangsinstrument, der "Fürsorgeerziehung", gegriffen.


Anordnung der Fürsorgeerziehung

Ab dem Jahr 1937 wurde die "Fürsorgeerziehung", gemäß § 62 des Jugendwohlfahrtsgesetzes unmittelbar im Zusammenhang mit dem Entzug des Sorgerechts angeordnet. Für die Gerichte bestand die Notwendigkeit zu diesem Schritt immer dann, wenn die elterliche Erziehung im Gegensatz zu den Zielen stand, die im Hitlerjugendgesetz verkündet worden waren: "Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen."(32) Somit wurden den Eltern dieselben Erziehungspflichten auferlegt, die der Hitlerjugend zukamen. Da die Zeugen Jehovas diese Erziehungspflichten "im Geiste des Nationalsozialismus" nicht erfüllten und ihre Kinder nicht in die "Hitler-Jugend" oder in den "Bund Deutscher Mädel" schickten, betrachtete es der nationalsozialistische Staat als seine Pflicht, die betroffenen Kinder in die "Fürsorgeerziehung" einzuweisen.

Das Amtsgericht in Schwäbisch-Gmünd befasste sich 1937 mit dem Landwirtsehepaar Karl und Christine Uhlmann, die sich im Jahre 1932 als Zeugen Jehovas hatten taufen lassen. Ihnen sollte das Personenfürsorgerecht entzogen und ihren Kindern Ida und Elise die Fürsorgeerziehung angeordnet werden. Das Gericht lehnte den Antrag des Schulrektors jedoch ab. Frau Elise Kühnle, geborene Uhlmann, erinnert sich an die dortige Verhandlung: "Der Amtsrichter, das war ein alter Mann, der hat das sehr neutral beurteilt. Der hat uns Kinder - jedes einzelne für sich - ausgefragt. [...] Auf jeden Fall hat er ein gutes Urteil über uns abgegeben. Er hat geschrieben, er sehe keinen Grund dafür, dass wir Zwangserziehung nötig hätten; wir seien gut erzogene Kinder. Aber die Lehrer haben keine Ruhe gelassen. Die haben das weiter betrieben."(33) Folglich wurde seitens des Jugendamtes Beschwerde eingelegt. Das Landgericht ordnete daraufhin die "vorbeugende Fürsorgeerziehung" an. Herr Uhlmann reichte sofort Klage beim Revisionsgericht ein. Am 3. Dezember 1937 befasste sich somit das Oberlandesgericht in München mit dem Fall. Es sollte zu einem obergerichtlichen Grundsatzurteil kommen, über welchen in zahlreichen Fachzeitschriften berichtet wurde. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ein Missbrauch der elterlichen Fürsorgepflichten vorlag, da sie sich zu den "volkszersetzenden Anschauungen" der Bibelforscher bekannten. Das Gericht führte dazu aus:

"Bei dieser Sachlage steht außer Zweifel, dass ein deutsches Kind in seinem geistigen (sittlichen) Wohl schwer gefährdet wird, wenn es in den Anschauungen der Ernsten Bibelforscher erzogen wird. Eine Erziehung in diesen Grundsätzen führt dazu, daß das Kind seinem Vaterland und seinem Volk entfremdet wird, dass es zur Missachtung und Unbotmäßigkeit gegenüber den staatlichen Anordnungen und Maßnahmen geneigt gemacht wird und dass es die Fähigkeit verliert, dereinst ein brauchbares Mitglied der Volksgemeinschaft zu werden und seine Pflichten gegenüber Staat und Gemeinschaft zu erfüllen. [...] Eine solche Erziehung, die noch ein unreifes, urteilsloses Kind durch Einprägung staatsfeindlicher Lehren für sein späteres Leben in einen sein Wohlergehen und Fortkommen aufs schwerste gefährdenden Gegensatz zu Staat und Volksgemeinschaft zu bringen vermag, verstößt so offensichtlich gegen Vernunft und staatliche Ordnung, dass der Erziehungsberechtigte trotz religiöser Bedenken bei pflichtgemäßer Überlegung dies unmöglich übersehen kann und dass besonders dann, wenn er trotz Vorhalts und Belehrung über das Verkehrte seiner Handlungsweise auf ihr beharrt, ohne weiteres angenommen werden muss, er handle wider bessere Einsicht, sein Sorgerechtsmissbrauch sei also schuldhaft. Mit der Berufung auf seine religiöse Überzeugung vermag der sorgeberechtigte Elternteil sein Verschulden nicht auszuräumen. Es geht hier nicht darum, ob die Eltern für ihre Person irgendwelchen als religiös bezeichneten Lehren anhängen dürfen, sondern nur darum, welche Erziehungspflichten ihnen gegenüber ihrem minderjährigen Kind obliegen und ob die Art ihrer Erziehung mit den Interessen des Kindes vereinbar ist. [...] Ein Kind, bei dem die oben geschilderten Folgen einer derartigen Erziehung eintreten, sinkt damit in einen Zustand herab, in dem es in erheblichem Grad derjenigen sittlichen Eigenschaften ermangelt, die bei einem Kind unter sonst gleichen Verhältnissen als Ergebnis einer ordnungsgemäßen Erziehung vorausgesetzt werden müssen, und ist sonach als sittlich verwahrlost zu erachten. Bei Anwendung dieser Grundsätze ist nach dem vom LG. für erwiesen gehaltenen Sachverhalt die Folgerung gerechtfertigt, [...] dass die beiden Kinder infolgedessen im Elternhaus der Gefahr der sittlichen Verwahrlosung ausgesetzt sind."(34)

Welcher "sittlichen Eigenschaften" ermangelten die betroffenen Kinder und worin äußerte sich jene "geistige Verwahrlosung" und jener Verstoß gegen die "Vernunft"? Das Gericht ließ diese Fragen nicht unbeantwortet, denn in seinem Urteil beschrieb es ausführlich die "Tatfrage":

"Hiernach haben die zwei Kinder bei der Feier des Tages der nationalen Arbeit unentschuldigt gefehlt, obwohl sie als Schülerinnen zur Teilnahme an der Feier verpflichtet waren. Sie haben ferner schon seit längerer Zeit die Erweisung des deutschen Grußes in der Schule mit dem bei den Bibelforschern üblichen Hinweis auf eine Bibelstelle verweigert. Ida hat die Frage eines Lehrers, ob sie sich hinter den Führer stellen, ausdrücklich verneint. Elise hat es ständig abgelehnt, das Horst-Wessel-Lied zu singen und im Zeichenunterricht ein Hakenkreuz zu zeichnen. Ermahnungen und Schulstrafen waren bei beiden Kindern ohne Erfolg."(35)

Am 5. Mai 1938 verschwanden die Kinder von zu Hause. Elise Kühnle erinnert sich, wie sie und ihre Schwester von Polizeibeamten und zwei Diakonissen aus Stuttgart abgeholt wurden: "Eines Tages ist in Ahldorf vor der Schule ein Auto vorgefahren. [...] Wir haben uns gewehrt, in dieses Auto reinzugehen. Das hat natürlich Tränen und einen Kampf gegeben, bis wir überhaupt eingestiegen sind. Aber wir sind denen natürlich nicht gewachsen gewesen. Polizei und Lehrer waren dabei, die haben uns mit Gewalt in das Auto reingezerrt."(36) Die Familie Uhlmann ist nur eine von vielen anderen, die aufgrund ihrer religiösen Anschauungen "rücksichtslos auseinandergerissen"(37) wurden.

Mit diesem Präzedenzfall hatte sich ein Automatismus herausgestellt, der bei weiteren Verfahren gegen Bibelforschern grundlegend war: Die Zugehörigkeit zur IBV. wurde mit der "Gefährdung des Kindeswohls" gleichgesetzt. Mit diesem nun konstatierten Zusammenhang konnten die NS-Behörden ohne zu zögern fortfahren, diesen "Kinderraub" in umfassenderem Maße durchzuführen. Dr. Garbe stellt diesbezüglich fest: "Wer sich nach 1937/38 noch als Bibelforscher betätigte, musste nicht nur mit einer strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe oder mit der staatspolizeilichen Einweisung in ein Konzentrationslager rechnen, sondern generell auch mit der Wegnahme der Kinder."(38) Die amtsgerichtlichen Beschlüsse besaßen jetzt einen standardisierten Aufbau aus nur noch wenigen Sätzen:

1. "Die Eltern bekennen sich zur Lehre der Bibelforscher, die jede staatliche Autorität leugnet."

2. "Durch die Erziehung im Sinne dieser Lehre bringen sie ihr Kind in scharfen Gegensatz zur Volksgemeinschaft und gefährden so sein Wohl."

3. "Den Eltern war daher die Sorge für die Person des Kindes zu entziehen - § 1666 BGB - und insoweit Pflegschaft anzuordnen."(39)


Aufenthalt bei "Pflegefamilien" und Einweisung in "Erziehungsanstalten"

Die Einweisung in die Fürsorgeerziehung bedeutete für die Kinder eine jahrelange Trennung von ihren Eltern, teilweise ohne jegliche Kontaktmöglichkeit und Verbindung zu ihnen. Fast alle in der Vorkriegszeit von ihren Eltern getrennten Kinder blieben folglich sechs- oder noch mehr Jahre von ihrem Zuhause fort. In völliger Ungewissheit und in großem kriegsbedingtem Schrecken versetzt, harrten sie Tag für Tag aus. Die meist in Heimen oder bei Pflegefamilien vorgenommenen Erziehungsmaßnahmen zielten darauf ab, die Kinder in die "Volksgemeinschaft" wiedereinzugliedern. Die Folgen waren "in menschlicher Hinsicht erschütternd".(40) Hinter jedem Fall der Sorgerechtsentziehung und der Einweisung in die Fürsorgeerziehung verbergen sich Tragödien, die man mit Worten kaum beschreiben kann. Der vierzehnjährige Willi Wohlfahrt, ein jüngerer Bruder des inhaftierten Bibelforschers Franz Wohlfahrt, wurde beispielsweise mit seinen Geschwistern Kristian, Ida und Anni 1943 seiner Familie fortgenommen und in ein Heim nach Landau (Pfalz) gebracht, wo sie nationalsozialistisch erzogen werden sollten. Im Frühjahr 1945 wurde der sechzehnjährige in den Reihen des Volkssturms zur Verteidigung in die Frontlinien geschickt, wo er schließlich fiel.(41)

Auch die drei jüngsten Kinder der Familie Kusserow, die dreizehnjährige Elisabeth und ihre neun- bzw. siebenjährigen Brüder Hans-Werner und Paul-Gerhard, verschwanden von zu Hause. Sie wurden im Frühjahr 1939 auf Antrag des Schulleiters von der Polizei in der Schule abgeholt und ohne Benachrichtigung der Eltern direkt in eine Umerziehungsanstalt nach Dorsten gebracht, wo überwiegend kriminelle Kinder untergebracht wurden. Wochenlang hatte ihre Mutter - der Familienvater saß zur Zeit in Schutzhaft - keine Kenntnis von dem, was ihren jüngsten Kindern widerfahren war. Aufgrund ihres ordentlichen Benehmens wurden die Kinder nach einigen Monaten wieder aus dem Heim entlassen. Sie kamen jedoch nicht mehr nach Hause, denn die Gestapo fing sie ab und brachte sie nach Nettelstadt bei Minden in ein Heim zur nationalsozialistischen Erziehung. Später wurden sie voneinander getrennt und kamen zur Zwangsarbeit bei "Pflegefamilien". Der jüngste von ihnen, Paul Gerhard, musste "unter Kontrolle der Parteileitung" bei einem Bauern in Siddinghausen arbeiten. Trotz der sechsjährigen Trennung von ihrer Familie blieben sie ihrer christlichen Überzeugung treu. Die Bibel lasen sie "heimlich unterm Bett". Trotz der ihnen zugefügten Misshandlungen verweigerten sie ausnahmslos den Hitler-Gruß und den Fahneneid.(42)

Besonders erschwert wurde die Trennung von den Eltern, wenn Kinder die Nachricht einer vollzogenen Todesstrafe an ihren Eltern oder Geschwistern erhielten. Es sind mehrere solcher Fälle bekannt.(43) Horst Henschel berichtet beispielsweise, dass sein Vater verhaftet wurde, während er in der Schule war. Als er "am Nachmittag nach Hause kam, war er [sein Vater] fort" und Horst sah ihn nie wieder. Denn Horst kam mit seiner kleineren Schwester in die Obhut nationalsozialistischer Verwandter und sein Vater wurde kriegsgerichtlich abgeurteilt und am 10. Mai 1944 enthauptet. Daraufhin war Horst sehr "traurig und weinte, aber [er] war auch froh zu wissen, dass er [sein Vater] Jehova treu geblieben war". Auch der Tod seiner 21jährigen Schwester Elfriede, die aufgrund prekärer Haftverhältnisse an Diphtherie und Scharlach erkrankte, hatte eine sehr niederschlagende Wirkung auf ihn. Trotz dieser Umstände und obwohl seine Verwandten ihm jegliche Bibellektüre verboten hatten, gelang es ihm, eine Bibel von einer Nachbarin zu besorgen und neue Kraft beim heimlichen Lesen und Beten zu schöpfen.

Die meisten in die Fürsorgeerziehung eingewiesenen Bibelforscherkinder waren bereits vorher längere Zeit - in nicht wenigen Fällen sogar über mehrere Jahre hinweg - den humilianten Drohungen und Einwirkungsversuchen ihrer Lehrer und Mitschüler ausgesetzt gewesen, so dass eine Aufgabe ihrer Verweigerungshaltung und ihre bereits gestärkte Glaubenskraft überhaupt nicht miteinander vereinbar waren.

In nahezu allen Fällen - vielleicht mit Ausnahme der ganz Kleinen - gelang es den NS-Behörden, den Heimen und den Pflegefamilien nicht, die Bibelforscherkinder von ihrer biblischen Prägung zu befreien und sie von ihren ethischen Grundsätzen abzubringen, welche sie sich in ihrem häuslichen Bibelstudium angeeignet hatten. Biblische Geschichten, wie z. B. die der drei jungen Hebräer, die sich in babylonischer Gefangenschaft weigerten, ein goldenes Standbild anzubeten und demzufolge in einen Feuerofen geworfen wurden, oder die des treuen Propheten Daniels, der trotz Verbot seinen Gott Jehova anbetete und aufgrund dessen in eine Löwengrube gestoßen wurde, bestimmten das Verhalten der Kinder. Aufgrund ihrer Treue zum biblischen Gebot widerstanden die meisten den nationalsozialistischen Einwirkungsversuchen.

Nur in einigen Fällen führte die jahrelange Trennung von den Eltern und die psychische Überforderung zu einer Aufgabe der Verweigerungshaltung. Im Geschichtsbericht der Wachtturm-Gesellschaft heißt es, dass einige Kinder, "die von den Eltern getrennt wurden, vorübergehend im Glauben schwach wurden und tatsächlich in der Gefahr standen, in das nationalsozialistische Lager abgetrieben zu werden, so, wie sich dies die Führer der ,Bewegung’ gedacht hatten."(44) Horst Henschel erinnert sich beispielsweise, dass einer seiner Verwandten die Lehrer darum bat, ihm im Falle der Grußverweigerung keine Strafen mehr zuzufügen. Tatsächlich änderten daraufhin die Lehrer und weitere Bekannte ihre Einstellung gegenüber dem kleinen Horst. Wenn er zum Beispiel den Hitler-Gruß verweigerte, wurde er nicht mehr bestraft. Man war zu ihm sehr ansprechend und zutraulich und bezweckte mit diesem freundlicheren Umgang, in ihm den Wunsch zu erwecken, am nationalsozialistischen Geschehen teilhaben zu wollen. Horst erinnert sich, dass er daraufhin aus eigener Initiative in die Hitler-Jugend zurückkehrte, obwohl ihn niemand dazu zwang und es nur noch wenige Monate bis zum Kriegsende sein sollten.(45)

Jugendliche, die sich den Anordnungen in der Fürsorgeerziehung widersetzten, konnten als "Schwererziehbare" eingestuft werden und wurden folglich in polizeilichen Jugendkonzentrationslagern untergebracht. Im Jugend-KZ Moringen war beispielsweise eine kleinere Zahl von Bibelforschern inhaftiert. Aufgrund ihrer Überzeugung verweigerten sie dort mutig die Arbeit in einer unterirdischen Munitionsfabrik. Nach den Angaben eines ehemaligen Mithäftlings sei ein junger Bibelforscher, der zum ersten Mal dieser Arbeit zugeteilt wurde, am Schachteingang stehen geblieben und habe mit Nachdruck gesagt, dass er weder ein Gewehr noch Munition anfassen werde. Daraufhin hätten SS-Leute ihn festgehalten und ihm einige Granaten ins Hemd gesteckt: "Da hat er Prügel gekriegt, bis er liegenblieb. Da dachten wir auch, der wäre tot. Aber der war zäh. [...] Der ist später wieder in die Muna gekommen. Der durfte im Arbeitsraum ausfegen, dem haben sie nie wieder Munition in die Hand gedrückt."(46) In einem anderen Fall habe eine SS-Wache die Häftlinge auf einen jungen Bibelforscher, der ebenfalls die Arbeit in der Munitionsfabrik verweigerte, gehetzt. Wie ein Augenzeuge berichtet, seien die Mitgefangenen dieser Aufforderung nachgekommen, weil "sie ja dadurch, daß er nicht gearbeitet hat, haben mehr machen müssen. Jetzt haben die schon eine Wut gehabt auf ihn, weil sie gesagt haben: ‚Der drückt sich vor der Arbeit und wir müssen das mitmachen!‘ Die haben das gar nicht verstehen können, was Bibelforscher heißt. [...] Ich weiß nur, daß sie ihn blutig geschlagen haben. Der hat dort gelegen und der hat nicht mal mehr einen Laut von sich gegeben."(47) In einer heimatgeschichtlichen Veröffentlichung wird von einem Zeugen Jehovas berichtet, der in diesem Jugend-KZ aufgrund seiner Verweigerungshaltung "zu Tode geprügelt" worden sei.(48)

Die Verfolgung der Bibelforscherkinder ging soweit, dass sie den bestialischen Verhältnissen der Arbeits- und Konzentrationslager ausgesetzt wurden und – oftmals viele Jahre von ihren Eltern getrennt – die dauernde Ungewissheit und Todesangst zu erdulden hatten.


Die Trennung als ein wichtiger Bestandteil des Verfolgungsinstrumentariums

Die Nationalsozialisten versuchten durch Anwendung dieser fürsorgerischen und rechtlichen Mittel das Bibelforscherproblem auf eine psychologisch effektive Weise zu lösen. Wer nach dem Jahr 1937 als Bibelforscher bei der Gestapo oder bei den Behörden auffiel, konnte nicht nur mit einer Haftstrafe und schließlich mit einer Einweisung ins Konzentrationslager rechnen, sondern generell auch mit der Wegnahme seiner Kinder. Die angedrohten Umerziehungsmaßnahmen wurden zu einem sehr starken Druckmittel. In Einzelfällen gingen – nach Garbe - Eltern "aus Sorge um ihre Kinder und um den Bestand der Familie [...] zumindest bei ihren Kindern Kompromisse ein".(49) Ein Vater äußerte sich beispielsweise wie folgt: "Man bedrohte uns, das jüngste Kind zu nehmen, wenn sie nicht in den B.D.M. eintrat. Wir mussten also passen; sie ist wenig hingegangen und blieb so mit uns."(50) Der Vater des Mädchens zeigte sich ansonsten trotz des Berufsverbotes und mehrjähriger Gefängnisstrafen unbeugsam.

In den meisten Fällen blieben solche Einwirkungsversuche seitens der Gestapo jedoch erfolglos. So erinnert sich Frau Marie Appel beispielsweise an die Bemühungen, ihren in Untersuchungshaft sitzenden Ehemann umzustimmen: "Man hoffte, dass er dadurch weich werden würde. In Verbindung damit machte man ihm täglich die größten Vorwürfe, wie unehrlich und gewissenlos er handelte, indem er seine Familie im Stich ließe."(51) Obwohl seine 9, 10, 14 und 15 Jahre alten Kinder in Erziehungsheime eingewiesen wurden und die gesamte wirtschaftliche Existenzgrundlage seiner Familie zerstört wurde, blieb Rolf Appel standhaft. Am 29. August 1941 wurde er vom Reichskriegsgericht wegen seiner Wehrdienstverweigerung zu Tode verurteilt und sechs Wochen später hingerichtet. Im Oktober 1944 folgte sein inzwischen 17jähriger Sohn Walter seinem Beispiel und wurde nach über dreijähriger Trennung von seinen Eltern aufgrund seiner "Verweigerung des Arbeits- und Wehrdienstes" von der SS in Königsberg hingerichtet.(52) Viele junge Zeugen Jehovas teilten mit ihm sein Schicksal.(53)

Die Sorgerechtsentziehung und Anordnung der Fürsorgeerziehung in Bibelforscherfällen waren ein sehr wichtiger Bestandteil des nationalsozialistischen Verfolgungsinstrumentariums. Die genaue Zahl der Fälle, in denen Kinder von Zeugen Jehovas ihren Eltern fortgenommen wurden, ist nicht bekannt. Im "Jahrbuch 1974" wird zwar von mindestens 860 Fällen berichtet, doch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "die genaue Zahl noch wesentlich höher liegen mag".(54) Auch Dr. Garbe kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass "die Zahl der betroffenen Kinder noch deutlich höher liegt", als die in den Jahren 1971 bis 1973 ermittelte und im "Jahrbuch 1974" veröffentlichte Zahl.(55) Ferner stellt er fest, dass "die Ausdehnung derartiger Entscheidungen zu einem generellen Vorgehen gegen andere Gegnergruppen in ihrer Gesamtheit, also zum Beispiel gegen Kommunisten, Sozialdemokraten, Katholische Aktion oder Bekennende Kirche, [...] nicht bekanntgeworden" ist.(56)

Anhand dieser Fallstudie über die Ausweitung der Verfolgung auf die Kinder der Zeugen Jehovas lassen sich die Instabilität und die Unsicherheit des nationalsozialistischen Apparates erkennen. Zielscheibe der staatlichen Zwangsmaßnahmen in Bibelforscherangelegenheiten wurden im gesamten deutschen Reich nur einige hundert Kinder, die einen der nationalsozialistischen Gedankenwelt entgegengesetzten Ethos besaßen. Trotz dieser geringen und relativ unbedeutenden Zahl wurden sie vom nationalsozialistischen Staat als eine ernste Gefahr für die restliche Jugend betrachtet, ein deutliches Zeichen dafür, dass die Machthaber nicht im geringsten von ihren eigenen Wurzeln überzeugt waren. Das Rückgängigmachen der durch die "geistige und sittliche Verwahrlosung" hervorgerufenen Deviation und das "Wohl der Kinder" waren nur vorgeschobene Motive für die Anordnungen. Tatsächliche Gründe waren die Furcht, dass eine "totale" oder "fundamentale" Gesinnung, die nicht selten von den Nazis als "frömmelnder Fanatismus" bezeichnet wurde, auch in den Kindern feste Wurzeln schlagen und schließlich unauslöschbar werden würde, und der eigentliche Wahn, dass die Bibelforscher mit ihrer Nonkonformität dem deutschen Volk ernsthaften Schaden zufügen und den Untergang des nationalen Staates verursachen würden. In seiner Verzweiflung stürzte sich der Staat mit all seinen juristischen und exekutiven Mitteln auf einige unschuldige und völlig ungefährliche Kinder und versuchte sie für den Nationalsozialismus zu gewinnen. Zu überwältigen vermochte er sie aber trotzdem nicht.

Die erzwungene Trennung der Bibelforscherkinder von ihren Eltern kann man durchaus als einen "staatlich organisierten Kinderraub"(57) bezeichnen. Diese Zwangsmaßnahmen gegen christlich erzogene Kinder zeugen von der Gefühllosigkeit und der Amoralität der Nationalsozialisten.


Zum Autor:

Christian Leeck ist Schüler am Städtischen Gymnasium Sedanstraße in Wuppertal und Teilnehmer an dem von Herrn Dr. Michael Harscheidt geleisteten Leistungskurs Geschichte, Jahrgangsstufe 12. Seit Januar 1997 befasst er sich mit dem Verfolgtenschicksal der Zeugen Jehovas und ihrem Widerstand im Dritten Reich. Die im Text angeführten Quellen und Darstellungen sowie weitere Literaturverweise können bei ihm eingeholt werden. (E-mail: Christian.Leeck@t-online.de )


Anmerkungen

(1) Hitler, Mein Kampf, zit. in Informationen zur politischen Bildung 123, S. 8, kursiv vom Autor.

(2) Zu den nationalsozialistischen Bildungszielen und den angewandten Methoden vgl. Informationen zur politischen Bildung 123, S. 8; Leben im Dritten Reich, S. 3-9.

(3) Garbe, Widerstand, S. 181f..

(4) EB von Paul-Gerhard Kusserow in Poppenberg, Fürchtet Euch nicht!. Die biblische Erzählung ist nachzulesen in Daniel 3:1-30.

(5) Knöller, Erinnerungen, S. 19.

(6) EB von Bruno Knöller, 23.11.1987, abgedruckt in Garbe, Widerstand, S. 185.

(7) EB von Helmut Knöller, abgedruckt im Jahrbuch 1974, S. 117f.

(8) EB von Karl-Heinz Zietlow, 25.1.1986, abgedruckt in Garbe, Widerstand, S. 182.

(9) Dieser im Goldenen Zeitalter vom 1.2.1937 abgedruckte Artikel war Beilage einer Gestapo-Denkschrift der Staatspolizeileitstelle München, B.Nr. 50050/37 II 1 B/b., datiert vom 22.5.1937. Die gesamte Denkschrift mit der Beilage ist abgedruckt in der Dokumentensammlung von Zipfel, Kirchenkampf, S. 411-417(415).

(10) Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt28, 1937, S. 281, zit. in Garbe, Widerstand, S. 183.

(11) In dem 1938 vom Zentraleuropäischen Büro der Zeugen Jehovas herausgegebenen Band Kreuzzug gegen das Christentum wurde von mehreren Fällen berichtet, in denen Bibelforscherkindern wegen ihrer Verweigerungshaltung Misshandlungen zugefügt wurden. Vgl. Zürcher, Kreuzzug, S. 159-168.

(12) EB von Horst Henschel, abgedruckt in Erwachet!, 22.2.1998, S. 12-17(12,13).

(13) Über das Schicksal der Familie Kusserow wird berichtet in Poppenberg, Fürchtet Euch nicht!; Smith, Purple Triangle; Der Wachtturm, 1.9.1985, S. 10-15; EB von Annemarie und Paul Gerhard Kusserow, 4.2.1998, Stadthalle Wuppertal, Filmaufzeichnung im Besitz des Autors.

(14) EB von Elise Kühnle, 23.11.1987, abgedruckt in Garbe, Widerstand, S. 183.

(15) Vgl. Jahrbuch 1974, S. 119-121.

(16) Der im Jahr 1937 verfasste Bericht von Willi Seitz ist abgedruckt in Zürcher, Kreuzzug, S. 164.

(17) EB von Magdalena Reuter (geb. Kusserow) in: Der Wachtturm, 1.9.1985, S. 10-15.

(18) Akte für Wiedergutmachung, Hamburg, 070319, B. 38, Bescheinigung der Oberschule in Eilbek vom 19. 6.1946, zit. in Garbe, Widerstand, S. 185.

(19) Erlaß vom 27.3.1935, zit. in Freyberg, Träume, S. 50.

(20) Knöller, Erinnerungen, S. 20.

(21) Geheimes Staatspolizeiamt, Rundschreiben vom 8.8.1934, Bundesarchiv Koblenz, R 58/405, Bl. 3, abgedruckt in Garbe, Widerstand, S. 186.

(22) Kater, Bibelforscher, S. 199.

(23) Gestapo-Denkschrift vom Dezember 1936, "Die Internationale Bibelforscher-Vereinigung", abgedruckt in Kater, Bibelforscher, S. 200.

(24) Verordnung des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung vom 13.11.1936, betreffend "Kinder aus Bibelforscherkreisen", zit. in Kater, Bibelforscher, S. 200; Zürcher, Kreuzzug, S. 157.

(25) Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(26) Siehe hierzu auch Mann, Kinder, Auszug aus der New York Times, 30.11.1937, abgedruckt in Freyberg, Träume, S. 79.

(27) Die zu diesem Fall zitierten Auszüge aus der Urteilsschrift des Hamburger Landgerichtes sind abgedruckt in Garbe,Widerstand, S. 189f.; siehe auch Zürcher, Kreuzzug, S. 162.

(28) Hanseatische Rechts- und Gerichts-Zeitschrift 19 (1936), S. 190.

(29) Die hier zitierten Auszüge aus dem amtsgerichtlichen Beschluss sind abgedruckt in: Garbe, Widerstand, S. 191.

(30) Zit. in Zürcher, Kreuzzug, S. 160f.

(31) Runderlass des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin vom 21.6.1937, abgedruckt in Freyberg, Träume, S. 78; Eine Abschrift als Rundverfügung der Staatspolizeistelle München vom 2. Juli 1937 ist zit. in Zipfel, Kirchenkampf, S. 190.

(32) Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1.12.1936, Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 993, zit. in Garbe, Widerstand, 195.

(33) EB von Elise Kühnle, 23.11.1987, abgedruckt in Garbe, Widerstand, 197.

(34) OBL München, 8 WX 478/37, Urteil vom 3.12.1937, abgedruckt in Garbe, Widerstand, 198. Der Reichsminister des Innern ließ das Urteil wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung in der Tagespresse veröffentlichen. Vgl. Zipfel, Kirchenkampf, S. 190.

(35) OBL München, Urteil vom 3.12.1937, abgedruckt in Garbe, Widerstand, 199.

(36) EB von Elise Kühnle, 23.11.1987, abgedruckt in Garbe, Widerstand, S. 199.

(37) Kater, Bibelforscher, S. 201.

(38) Garbe, Widerstand, S. 200.

(39) Vollständiger Wortlaut eines vormundschaftlichen Gerichtsbeschlusses, Amtsgericht Leipzig, 18 X Gro 7/38, 14.4.1938, zit. in Garbe, Widerstand, S. 201.

(40) Kater, Bibelforscher, S. 201.

(41) Vgl. Kater, Bibelforscher, S. 201; EB von Franz Wohlfahrt in Erwachet!, 22.10.1994, S. 8- 15.

(42) Westfälisches Volksblatt, Kreis Paderborn, 7.8.1996, 14.11.1996; Vgl. Anmerkung 13.

(43) Die folgende Darstellung beruht auf EB von Horst Henschel, Erwachet!, 22.2.1998, S. 12-17.

(44) Jahrbuch 1974, S. 122.

(45) EB von Horst Henschel, abgedruckt unter der Überschrift "Zuerst Bestrafung, dann ,Freundschaft’, um die Integrität zu brechen" im Jahrbuch 1974, S. 122-124.

(46) Guse, Bewahrung, S. 310.

(47) Ebenda, S. 311.

(48) Heimatgeschichtlicher Wegweiser, Niedersachsen I, S. 38.

(49) Garbe, Widerstand, S. 202.

(50) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten, Landesverband Hamburg, Komiteeakten B 10, Lebenslauf vom 23.4.1946, zit. in Garbe, Widerstand, S. 202.

(51) EB von Marie Appel ist wiedergegeben im Jahrbuch 1974, S. 187-190 (188).

(52) Freyberg, Träume, S. 149.

(53) Vgl. hierzu das Kapitel "Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas".

(54) Jahrbuch 1974, S. 125.

(55) Garbe, Widerstand, S. 201. Zur Art der im Jahrbuch 1974 veröffentlichten Angaben und den dadurch bedingten Lücken siehe Garbe, Widerstand, S. 481, Anm. 12.

(56) Ebenda.

(57) Kater, Bibelforscher, S. 200. Die Bezeichnung "Kinderraub" wurde bereits während der NS-Zeit von den Zeugen Jehovas selbst benutzt: "Das satanische Tier [Hitler] betrachtet also die Kinder, welche streng christlich erzogen werden, als erzieherisch ,gefährdet’, beabsichtigt also einen Kinderraub." ("Alltägliches aus Deutschland", Auszug aus Das Goldene Zeitalter, 1.2.1937, abgedruckt in Zipfel, Kirchenkampf, S. 411-417).

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